Einbindung in das Netzwerk:
- Mitwirkung in der Netzwerkarbeit und bei der Weiterentwicklung des Berufswahl-SIEGELs
- Aktive Öffentlichkeitsarbeit auf regionaler Ebene
- Verwendung des Logos mit dem Zusatz „Mitglied im Netzwerk Berufswahl SIEGEL der Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT“ (in z.B. Publikationen, Hinweis auf den jeweiligen Homepages)
- Verweis auf die gemeinsame Internetplattform möglichst in jeder Darstellung
- Nennung festgelegter Ansprechpartner auf der Website als Bringpflicht jeder beteiligten Region
- Veröffentlichung der regionalen Kriterienkataloge auf der SIEGEL-Website
- Transparenz der Trägerschaft
Ablauf des SIEGEL-Prozesses:
- Schriftliche Bewerbung der Schulen auf Grundlage eines Kriterienkatalogs
- Sichtung und Bewertung der schriftlichen Bewerbung durch eine Jury und Entscheidung nach definierten Kriterien, welche Schulen auditiert werden
- Durchführung von standardisierten Audits an Schulen durch Begehung, Dokumentensichtung und getrennte Befragung von Lehrkräften und Schülern (optional Eltern, Kooperationspartner)
- Institutionenübergreifende Zusammensetzung der Jury (z.B. Unternehmen, Eltern, schulnahe Institutionen, Verbände, Agentur für Arbeit)
- Begrenzte Geltungsdauer des SIEGELS für die Erstzertifizierung maximal vier Jahre, für die –mindestens einmalige – Rezertifizierung maximal fünf Jahre.
Themen, die sich in den Kriterienkatalogen wiederfinden müssen:
- Einordnung der Berufsorientierung in das Gesamtkonzept der Schule
- Einbindung der Berufsorientierung in den Unterricht
- Praktikum und Lernortwechsel
- Kooperationen
- Aspekt der qualitativen Weiterentwicklung bei der Rezertifizierung.
Diese Vereinbarungen und verbindlichen Themen wurden auf der SIEGEL-Netzwerktagung in Weimar 2008 als verbindliche Standards für die Netzwerkzugehörigkeit festgelegt und auf der Tagung in Berlin 2011 bestätigt und ergänzt.