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21. May 2013

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Leitlinien

Vereinbarungen und verbindliche Themen für das Berufswahl-SIEGEL (Stand 2011)

Einbindung in das Netzwerk:

  • Mitwirkung in der Netzwerkarbeit und bei der Weiterentwicklung des Berufswahl-SIEGELs
  • Aktive Öffentlichkeitsarbeit auf regionaler Ebene
  • Verwendung des Logos mit dem Zusatz „Mitglied im Netzwerk Berufswahl SIEGEL der Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT“ (in z.B. Publikationen, Hinweis auf den jeweiligen Homepages)
  • Verweis auf die gemeinsame Internetplattform möglichst in jeder Darstellung
  • Nennung festgelegter Ansprechpartner auf der Website als Bringpflicht jeder beteiligten Region
  • Veröffentlichung der regionalen Kriterienkataloge auf der SIEGEL-Website
  • Transparenz der Trägerschaft

 

Ablauf des SIEGEL-Prozesses:

  • Schriftliche Bewerbung der Schulen auf Grundlage eines Kriterienkatalogs
  • Sichtung und Bewertung der schriftlichen Bewerbung durch eine Jury und Entscheidung nach definierten Kriterien, welche Schulen auditiert werden
  • Durchführung von standardisierten Audits an Schulen durch Begehung, Dokumentensichtung und getrennte Befragung von Lehrkräften und Schülern (optional Eltern, Kooperationspartner)
  • Institutionenübergreifende Zusammensetzung der Jury (z.B. Unternehmen, Eltern, schulnahe Institutionen, Verbände, Agentur für Arbeit)
  • Begrenzte Geltungsdauer des SIEGELS für die Erstzertifizierung maximal vier Jahre, für die –mindestens einmalige – Rezertifizierung maximal fünf Jahre.

Themen, die sich in den Kriterienkatalogen wiederfinden müssen:

  • Einordnung der Berufsorientierung in das Gesamtkonzept der Schule
  • Einbindung der Berufsorientierung in den Unterricht
  • Praktikum und Lernortwechsel
  • Kooperationen
  • Aspekt der qualitativen Weiterentwicklung bei der Rezertifizierung.

Diese Vereinbarungen und verbindlichen Themen wurden auf der SIEGEL-Netzwerktagung in Weimar 2008 als verbindliche Standards für die Netzwerkzugehörigkeit festgelegt und auf der Tagung in Berlin 2011 bestätigt und ergänzt.